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Database

TITLE OF DOCUMENT:

Teenie-Prozess: Recht auf schlechtes Benehmen

NAME OF AUTHOR(S):

Frank Patalong

NAME OF PUBLISHER:

Spiegel Online

LANGUAGE OF DOCUMENT:

German

LANGUAGE OF THE REVIEW:

German

KEYWORDS:

Cyberbullying

DOCUMENT TYPOLOGY:

Web Article

TARGET GROUP OF PUBLICATION:

Jeder, der interessiert ist.

SIZE OF THE PUBLICATION:

1 - 20 pages

DESCRIPTION OF CONTENTS:

Der Artikel „Teenie-Prozess: Recht auf schlechtes Benehmen“ von Frank Patalong, veröffentlicht am 15.12.2009 auf der Internetseite „Spiegel Online“, thematisiert das wachsende Problem von Cyber-Mobbing unter Jugendlichen und beschäftigt sich vordergründig mit dem Urteil eines US-Gerichts, das entschied, dass dieses schlechte Benehmen im Internet in Grenzen akzeptiert werden müsse. In einem Fall in Los Angeles wurde einer Schülerin Recht gegeben, die dagegen geklagt hatte von ihrer Schule bestraft worden zu sein, weil sie eine Mitschülerin via Youtube beschimpft hatte. Viele Menschen sind der Ansicht, dass Streits zwischen Jugendlichen zwar teilweise sehr rau sind, dass sie aber durchaus zum Prozess des Heranwachsens dazugehören und man den Jugendlichen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auch nicht einfach verbieten könne, und, dass vor allem schulische Sanktionen hier nicht angebracht sind. Es stellt sich also somit die Frage, in wie weit Schulen ein Recht haben in Fällen von Cyber-Mobbing einzugreifen und welche Formen der Bestrafung generell angebracht sind. Denn die Beschimpfungen, die unter Heranwachsenden ausgetauscht werden, sind eigentlich meist solche, wie sie täglich auf fast jedem Schulhof geäußert werden, allerdings mit dem Unterschied, dass über das Internet ein verbreiteteres Publikum Zeuge der Diffamierungen und Beleidigungen werden kann. Besonders nach dem Fall der 13-jährigen Megan, die durch Cyber-Mobbing in den Selbstmord getrieben wurde, war die Öffentlichkeit sensibilisiert für diese Thematik und man war der Meinung, dass Cyber-Mobbing ein kriminelles Vergehen darstelle, das in jedem Fall hart bestraft werden müsse. Nun stellt sich eben die Frage, in wie weit die Behandlung von Cyber-Mobbing als Straftat überhaupt gerechtfertigt werden kann.

REVIEWER’S COMMENTS ON THE DOCUMENT:

Wir haben den Artikel „Teenie-Prozess: Recht auf schlechtes Benehmen“ von Frank Patalong, veröffentlicht am 15.12.2009 auf der Internetseite „Spiegel Online“ ausgewählt, da dieser zu den wenigen gehört, die auch einmal andere Ansichten zur Thematik Cyber-Mobbing darstellen. Es wird deutlich, dass es auch Stimmen gibt, die der Meinung sind, dass Cyber-Mobbing keine Straftat darstellt, da Beleidigungen und Diffamierungen unter Jugendlichen in gewissem Maße normal sind, sie gehören dazu und sind auf jedem Schulhof zu finden. Der Unterschied beim Cyber-Mobbing ist allerdings, dass diese Beleidigungen sich nicht mehr nur auf die Grenzen des Schulhofs beschränken, sondern öffentlich und für jeden zugänglich gemacht werden. Eine Frage, mit der man sich hierbei auseinandersetzen sollte, ist, ob Schulen im Allgemeinen ein Recht haben im Falle von Cyber-Mobbing zu sanktionieren, da es ja streng genommen über die Schulgrenzen hinausgeht und mit der Institution Schule an sich nichts mehr zu tun hat. Die andere Frage ist, in wie weit Cyber-Mobbing überhaupt als krimineller Delikt betrachtet werden kann bzw. ob das angesetzte Strafmaß eventuell zu hoch ist.

NAME OF THE REVIEWING ORGANISATION:

Zepf

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